AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Jahn Gesellschaft m.b.H. (JAHN)

1.Allgemeines:
1.1.
Warenlieferungen an Kunden von JAHN erfolgen nur aufgrund dieser Allgemeinen Ge­schäftsbedin­gungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schrift­form. JAHN-Mitarbeiter sind nicht er­mächtigt, abweichende Vereinbarungen mündlich zu treffen.
Mit der Annahme der Angebote gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Käufer akzeptiert. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
1.2. Aufträge und Vereinbarungen binden JAHN nur, wenn diese schriftlich bestätigt wurden. Dieser Punkt beschränkt sich auf Futtermittelausgangserzeugnisse und Futtermittelausgangsstoffe.

2. Lieferung, Transport, Annahmeverzug, Gefahrenübergang:
2.1. 
Maßgeblich für die Verrechnung sind die am Verladeort festgestellten Gewichte bzw. Mengen. Der Warenübernehmer hat das Verladegewicht laut Verladepapieren zu kontrollieren und zu bestäti­gen. Spätere Gewichtsreklamationen werden nicht anerkannt.
JAHN haftet nicht für ein termingerechtes Eintreffen der Transportfahrzeuge am Bestimmungsort. Geringfügige Lieferfristüberschrei­tungen sind zulässig. In Fällen von höherer Ge­walt ist JAHN be­rechtigt, den Liefertermin zu ändern bzw. vom Vertrag zurückzu­treten.
Bei loser Ware gelten Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % als vertragsgemäß. Bei Kauf auf Abruf mit mehrmonatiger Liefer­zeit hat der Kunde in jedem Monat ungefähr gleiche Teilmengen abzurufen. JAHN ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und zu berechnen. 
2.2. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug ist JAHN berechtigt, entweder die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem befugten Lagereibetrieb einzulagern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 
2.3. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Firmensitz von JAHN, auch dann, wenn die Über­gabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Nutzen und Gefah­ren gehen spätestens mit dem Abgang der Lieferung vom JAHN-Lager, bei Direktzu­stellung ab Werk von diesem, auf den Kunden über.
So keine entsprechende Incoterms vereinbart werden, geht die Gefahr auf den Käufer mit der Übergabe an den Versandbeauftragten über. Werden Incoterms vereinbart, ist die von der inter­nationalen Handelskammer (ICC) publizierte, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fas­sung, anzuwenden.

3. Preise:
3.1. Lieferungen von JAHN liegen entweder den vereinbarten Preisen lt. Angebot bzw. Kontrakt oder den zuletzt vereinbarten Preisen zugrunde. Bei Gewährung nicht genehmigter Sonderpreise sei­tens der Geschäftsleitung behält sich diese das Rücktrittsrecht vom Auftrag vor. Ansonsten gelten die Preise lt. jeweils gültiger Preisliste. Angebotspreise sind freibleibend.
3.2. Alle genannten Preise sind, sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt ist, exklu­sive Umsatzsteuer. 
3.3. Die Preise verstehen sich bei Sackware und Big Bags einschließlich Verpackung.
3.4. Die Preise von JAHN verstehen sich auf Basis Normalwasser. Bei eingeschränkter Schiff­fahrt wer­den Transporterschwerniszuschläge lt. Einkaufskontrakten von JAHN oder gemäß den Branchen­usancen wirksam.
3.5. Rechnungen gelten als genehmigt, wenn sie nicht binnen 8 Tagen beeinsprucht wer­den.
3.6. Entstehen nach Ablauf eines Geschäftes beim Bezug von Waren Mehrkosten, kannJAHN diese dem Käufer in Anrechnung bringen, wenn sie nachweislich durch behördliche oder gesetzliche Verfügung verursacht wurden, deren Auswirkungen nicht vorhersehbar waren. In gleicher Weise wirken sich Kostenermäßigungen zugunsten des Käufers aus.
3.7. Mischfutter und  Mineralfutter werden in Österreich frachtfrei Kunde ge­liefert.
3.8. Lieferungen von Einzelkomponenten z.B. Ingredients erfolgen ab Werk; Frachtkosten gehen zu Lasten des Kunden.
3.9. Exportlieferungen erfolgen generell ab Werk Linz oder ab Werk Marchtrenk.

4. Zahlung, Zahlungsverzug:
4.1. Wenn vertraglich oder bei der Auftragserteilung nicht anders vereinbart, hat die Zahlung in EURO binnen 8 Tagen ab Rech­nungslegung netto Kassa, ohne Abzug spesenfrei zu erfolgen.
4.2. Erfüllungsort der Zahlung ist der Geschäftssitz von JAHN bzw. die von ihr angegebene Bank. Die Zahlung gilt als erfüllt, wenn der überwiesene Betrag bei der Bank von JAHN eingegangen ist.
4.3. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von JAHN mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
4.4. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in der Höhe von 3 % über dem 3-Monats-Euribor per anno verrechnet.
4.5. Im Falle des Zahlungsverzuges hat die Kunde alle Mahn- und Inkassokosten zu er­setzen.
4.6. Im Falle des Zahlungsverzuges ist JAHN von allen weiteren Lieferverpflichtungen ent­bunden.
4.7. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen den Kunden nur zur Zurückhaltung ei­nes angemesse­nen Teiles des Bruttorechnungsbetrages.
4.8. Zahlungen des Kunden werden generell auf die älteste Schuld angerechnet.
4.9. JAHN-Mitarbeiter sind nur gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zum In­kasso berechtigt.

5. Vertragsrücktritt:
5.1.
Bei Zahlungsverzug des Kunden, negativer Bonitätsprüfung oder Eröffnung eines Konkursverfah­rens ist JAHN zum Vertragsrücktritt berechtigt.

6. Gewährleistung:
6.1.
JAHN liefert Waren handelsüblicher Qualität. Die beigestellten Muster dienen bloß der Kennzeich­nung des zu liefernden Warentyps. JAHN gewährleistet daher keine absolut mustergetreue Liefe­rung. Änderungen in der Zusammensetzung der Futtermittel, Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und Zusatzstoffen sind ohne vorherige Benachrichtigung an den Käufer zulässig, soweit sie sich im Rahmen der gegebenen Garantie bzw. der futtermittelrechtlichen Vorschriften bewegen.
6.2. JAHN haftet nicht für den Zustand der Transportfahrzeuge.
6.3. Die Gewährleistungsfrist ergibt sich aus den Lieferpapieren bzw. dem Sackanhän­ger. Gewährleistungsansprüche verjähren nach 12 Monaten. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, sofern sie gesetzlich länger als 24 Monate sind. Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
6.4. Der Kunde hat die Ware unverzüglich zu prüfen und sämtliche Mängel, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkannt wurden oder hätten werden müssen, unter Bekanntgabe von Art und Um­fang ebenso unverzüglich schriftlich bekannt zu geben (Mängelrüge). Diese Reklamationen wer­den nur nach gemeinsamer versiegelter Musterziehung mit einem Firmenvertreter entgegenge­nommen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Bis zur Klärung der Rüge hat der Kunde die Ware ordnungsgemäß zu verwahren.
Über eine Schadensfeststellung wird erst nach Vorliegen von Analysen und Gutachten entschie­den. Ist die Mängelrüge berechtigt, so steht es JAHN frei, das mangelhafte Produkt durch ein neues zu ersetzen, den Mangel zu beheben, oder einen Teil des Kaufpreises – als Minderungsan­spruch – zurückzuerstatten.
6.5. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Eine spä­tere Geltendmachung jeglicher Ansprüche aus dem Mangel ist ausgeschlossen. Von dieser Ge­währleistungspflicht ist JAHN befreit, wenn an den gelieferten Waren Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche der Mängelbehebung durch andere vorgenommen worden sind. Stellt sich eine Mängelrüge als ungerechtfertigt heraus, so ersetzt der Käufer alle für JAHN dadurch entstandenen Aufwendungen.
6.6. Dieser Punkt gilt nur bei Lieferung von Mischfutter und Mineralfutter:
Im Falle von Reklamationen hat der Kunde auf Verlangen von JAHN hin Auskunft über die Hal­tungsbedingungen und den Gesundheitszustand der Tiere zu ge­ben, sowie Einblick in die veteri­närmedizinischen Untersuchungsunterlagen zu gewähren.
Zur Klarstellung wird festgehalten, dass JAHN für Mängel oder Schäden nicht haftet bzw. hierfür keine Gewähr übernimmt, die aus nicht von JAHN bewirkter Anord­nung (z.B. Rezeptur, Dosie­rung), nicht fachgerechter Lagerung bzw. Transport so­wie durch Abweichungen von der Futter­mittel-Hygieneverordnung ent­stehen; dies gilt ebenso für Mängel oder Schäden, die auf vom Kun­den beigestelltes Material zurückzuführen sind.

7. Haftungsbeschränkungen:
7.1.
Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
7.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht bei Übernahme einer Garantie oder einer Beschaffungszusage sowie bei Arglist.
7.3. Für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gilt gegenüber Unternehmern Ziffer 6.3., bei Verbrauchern gilt die Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
7.4. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

8. Eigentumsvorbehalt:
8.1.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, sowie der mit ihm in Zusammenhang stehenden Zinsen und Kosten, bleiben die gelieferten Waren Eigentum von JAHN. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung der Waren entstehenden neuen Produkte. Werden Waren von JAHN mit gleichartigen, nicht dem Käufer gehörenden Sachen vermengt oder ver­mischt, so erwirbt JAHN an dem Produkt Miteigentum. Bei Warenrücknahme ist JAHN zur Ver­rechnung der angefallenen Transport- und Manipulationskosten berechtigt.
8.2. Sollten die von JAHN gelieferten Waren vor ihrer vollständigen Bezahlung vom Käufer an Dritte weiterveräußert worden sein, so gilt der zu entrichtende Kaufpreis als an JAHN abgetreten. Auf Verlangen von JAHN ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung dem Drittschuldner mitzuteilen. Im Falle der Pfändung der Ware durch einen Dritten ist der Käufer verpflichtet, JAHN unverzüglich Mitteilung zu machen. Der Käufer hat für die ordnungsgemäße Lagerung zu seinen Lasten zu sorgen.
8.3. Im Falle von Zahlungsverzug, der Eröffnung eines Konkursverfahrens sowie im Falle der schrift­lichen Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes verliert der Kunde die Befugnis, die Ware, an der das Eigentum vorbehalten wurde, zu veräußern, zu vermengen, zu verarbeiten oder zu ver­füt­tern.

9. Rechtsnachfolge:
9.1. 
Sämtliche aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten gehen im Umfang und nach Maßgabe des § 38 Abs 1 UGB auf Einzelrechtsnachfolger von JAHN über. Der Vertragspartner verzichtet hiermit auf sein Widerspruchsrecht iSd § 38 Abs 2 UGB. For­derungen, die nach dem Unternehmensübergang entstehen, können nur gegenüber dem Unter­nehmenserwerber geltend gemacht werden.

10. Datenschutz:
10.1. 
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die im Rahmen des Geschäftsverhältnis­ses be­kannt gegebenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Vertragsab­wick­lung und zur Kundeninformation mittels Prospekt, Katalog, E-Mail etc. von uns automatisation­sunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Diese Zustimmung kann der Kunde je­derzeit schriftlich, via E-Mail oder Fax widerrufen. Im Übrigen wird auf den Datenschutzhinweis ersichtlich unter https://www.jahn-ingredients.at/datenschutz verwiesen.

11. Erfüllungsort, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand:
11.1. 
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche mit der Geschäftsverbindung im Zu­sammenhang stehende Ansprüche ist das zuständige Bezirksgericht Ried im Innkreis. Auf das Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht anzuwenden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedin­gungen gelten auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte mit dem Käufer, auch wenn sie nicht von neuem vereinbart werden. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemei­nen Geschäftsbedingungen hat auf die übrigen Bestimmungen keinen Einfluss.

St. Marienkirchen a. H., Jänner 2021